| Premiolens® ist nicht billig, aber preiswert, d.h. Sie werden erkennen, das wir unseren Preis wert sind.
Die Abrechnung mit Premiolens® erfolgt wegen ärztlicher Leitung nach amtlicher Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Zahleiche Leistungen des Premiolens® -Konzepts sind so neu, dass sie nicht in der Gebührenordnung zu finden sind. In diesen Fällen erfolgt eine bewährte Abrechnung nach Analogziffern der Bundesärztekammer bzw. des Berufsverbandes für Augenärzte nach Kostenvoranschlag.
Die Abrechnung gliedert sich in
Neuanpassung mit in der Regel 4 Terminen, inklusive Erstvorstellung und Einführungs-/Sondierungsgespräch, zusätzlich erforderliche Termine werden zusätzlich in Rechnung gestellt,
Folgeanpassungen mit in der Regel 2 Terminen,
Kontrollen bei Beschwerden.
Getrennt erfolgt die Berechnung der Linsen und der Pflegemittel einzeln oder im Abo.
So haben Sie jederzeit transparent den Überblick, was unsere Dienstleistung und was die Ware Kontaktlinse/Pflegemittel Ihnen wert sind.
Bei Privatpatienten und deren Kassen gibt es keine Erstattungsprobleme auch bei Analogziffern. Bei Patienten mit gesetzlicher Versicherung können vorher bezifferbare Selbstzahlerleistungen auf Sie zukommen, da das einzigartige Premiolens® -Konzept Leistungen umfasst, die nicht im Katalog der gesetzlichen Kassen enthalten sind.
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